Bonusheft: Zahnarzt besuchen und Bonus erhalten

Das Bonusheft vom Zahnarzt ist für gesetzlich Versicherte eine hervorragende Möglichkeit, anstehende Kosten für eventuell später notwendigen Zahnersatz deutlich zu senken. Wir erklären, worauf Sie achten sollten und warum es so wichtig ist, regelmäßig zur Vorsorge zu gehen und immer das Bonusheft zum Zahnarzt mitzubringen.

So funktioniert das Bonusheft beim Zahnarzt

Im Bonusheft dokumentiert der Zahnarzt die Anzahl und Häufigkeit der Vorsorgemaßnahmen. Neben Ihrem Namen, Anschrift und Geburtsdatum stehen im Bonusheft die einzelnen Termine, an denen Sie beim Zahnarzt in der Praxis erschienen sind. Diese werden mit einer Unterschrift und dem Praxisstempel versehen, sodass Sie bei Bedarf den regelmäßigen Besuch bzw. Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt gegenüber ihrer Krankenkasse nachweisen können. Ist dies der Fall, können Sie dank des Bonusheftes später bei Bedarf finanzielle Zuschüsse erhalten.

Ist das Bonusheft beim Zahnarzt Pflicht?

Niemand ist dazu verpflichtet, ein Bonusheft führen. Allerdings hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch darauf. Das Bonusheft soll die Patienten dazu anhalten, regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt vorbeizuschauen. Letzteres bedeutet nämlich, dass erste leichtere Erkrankungen des Zahnes frühzeitig erkannt und dementsprechend mit relativ geringem Aufwand behandelt werden können.

Die Krankenkassen schaffen mit dem finanziellen Vorteil des Bonusheftes einen Anreiz, eventuellen Erkrankungen frühzeitig vorzubeugen. Dies ist nicht nur für den Patienten sinnvoll, der auf diese Weise seine eigenen Zähne gesund hält, indem er verantwortungsvolle Vorsorge betreibt. Auch die Krankenkasse spart hierdurch Geld für vermeidbare Behandlungskosten beim Zahnarzt. Sollte es jedoch trotz der regelmäßigen Besuche beim Zahnarzt später zur Problemen kommen, die einen Zahnersatz nötig machen, belohnt die Krankenkasse Ihre regelmäßige Gesundheitsvorsorge mit einem ordentlichen, finanziellen Zuschuss. Brücke, Krone oder Prothese stellen dank Bonusheft beim Zahnarzt dann eine deutlich geringere finanzielle Belastung für den Patienten dar.

Unser Erinnerungsservice für Sie:

Wir erinnern Sie gerne an Ihren regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt, wenn Sie uns dazu ausdrücklich ihre Einwilligung erteilen. Selbstverständlich können Sie die Teilnahme an diesem Erinnerungsservice (Recall) jederzeit widerrufen. Falls Ihnen dies zu aufwendig sein sollte, ist das kein Problem: Der Service läuft automatisch aus, wenn Sie sich nach zweimaligem Anschreiben nicht bei uns melden, um einen Termin zu vereinbaren.

Dank Bonusheft Zahnarztkosten senken

Nur gelegentliches Kontrollieren reicht allerdings nicht. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz – und zwar von 60 auf 70 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent für notwendigen Zahnersatz erhöht.

Diese Kontrolluntersuchungen unterliegen einem strengem Zeitfenster. Sie haben Anspruch auf eine Untersuchung je Kalenderhalbjahr (frühestens nach Ablauf von vier Monaten).

Wichtiger Hinweis vom Zahnarzt zum Bonusheft

Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patienten ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung gekommen sind, gilt die Bonusregelung nicht mehr! Ein Anspruch auf einen Bonus besteht erst dann wieder, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden können. Ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums kann ggf. folgenlos bleiben. Voraussetzung ist jedoch eine ausreichende Begründung des Patienten gegenüber der Krankenkasse, warum er in dem betreffenden Jahr bzw. Halbjahr nicht zum Zahnarzt gehen konnte. Die Kasse bestätigt dann ggf. den höheren Festzuschuss, wie bei einem 10 Jahre lückenlos geführten Bonusheft auf dem Heil- und Kostenplan.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, regelmäßig Ihren Zahnarzttermin wahrzunehmen und bieten zu diesem Zweck einen kostenfreien Erinnerungsservice für die Patienten unserer Zahnarztpraxis in Göttingen an (mehr dazu: siehe weiter unten).

Quelle: https://www.kzbv.de/bonusheft.39.de.html

Regelungen beim Zahnarzt-Bonus

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollten nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge- Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt „IP-Programm“ (IP=Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Im Bonusheft wird entweder die „zahnärztliche Untersuchung“ eines Erwachsenen oder die „Individualprophylaxe“ bei einem Kind oder Jugendlichen angegeben.

Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) für Erwachsene ersetzt die Untersuchung übrigens nicht. Die Krankenkasse übernimmt später zudem keine Kosten für Behandlungen, die ausschließlich der Zahnästhetik dienen, also Leistungen für rein optische Korrekturen darstellen.

Denken Sie daher immer an ihr Bonusheft beim Zahnarzt!

Wenn Sie einen Termin bei uns haben, bringen Sie Ihr Bonusheft daher am besten immer mit, um eine lückenlose Vorsorge vorweisen zu können. Sofern Sie noch kein Bonusheft haben, können Sie jederzeit damit beginnen. Sprechen Sie uns dazu einfach an. Gerne tragen wir Ihre vergangenen Termine bei uns auch nach, sofern entsprechende Leistungen in unser Patientenakte vermerkt sind.

Nicht nur wegen des Bonushefts zum Zahnarzt

Das Bonusheft ist in jedem Fall zwar später einmal bares Geld wert, wenn bei Ihnen ein Zahnersatz nötig werden sollte. Bedenken Sie bitte jedoch, dass der Sinn der Vorsorge in erster Linie Ihre Mundgesundheit betrifft. Im Vordergrund steht also eine möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne, denn kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt – und kein Bonus bringt so viel Geld ein, dass der Zahnersatz damit vollständig bezahlt ist. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe und Untersuchung beim Zahnarzt sollte also nicht der mögliche Spareffekt sein, sondern die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch. Denn schöne und gesunde, natürliche Zähne bedeuten ein großes Stück Lebensqualität.

Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar oder bereits „voll“ ist?

Sie haben Ihr Bonusheft verloren? Kein Problem. Falls Ihr Bonusheft verschwunden oder bereits komplett abgestempelt ist, hilft Ihnen unser Praxisteam der Zahnärzte am Steinsgraben gerne weiter. Sprechen Sie uns oder den Zahnarzt während der Behandlung gerne darauf an und wir stellen Ihnen gerne ein neues Bonusheft aus.
Haben Sie aufgrund von einem Umzug o.ä. zwischenzeitlich eine andere Zahnarztpraxis aufgesucht, so muss auch dieser Zahnarzt die Termine nachtragen.

Stempel vergessen? Auch kein Problem:

Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft fehlt, sprechen Sie uns einfach an und wir tragen den Stempel gerne nach. Voraussetzung für das „Nachstempeln“ ist allerdings, dass im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) durchgeführt wurde, was in der Patientenkartei dokumentiert ist.
Es gilt für das Bonusheft:

  • bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr
  • bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr

Bitte beachten Sie: Es ist grundsätzlich Ihre Aufgabe, an einen Eintrag ins Bonusheft zu denken.

Das zahnärztliche Bonusheft wird übrigens digital: Patienten können die Anwendung ab dem Jahr 2022 als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen. Einige Krankenkassen ermöglichen schon jetzt den Zugriff auf Ihr persönliches Bonusheft.

Bonusheft bei Zahnarztwechsel

Sie sind zum ersten Mal bei uns? Kein Problem! Steht ein Zahnarztwechsel an, verliert das Bonusheft nicht seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen. Falls Sie dort ein neues Bonusheft beginnen, sollte das „alte“ Bonusheft aber auf keinen Fall in den Papierkorb wandern! Es ist dann zusammen mit dem neuen Heft bei einer vorgesehenen prothetischen Behandlung der Praxis oder Krankenkasse vorzulegen.

 

Weitere Informationen: https://www.kzbv.de/patienteninformationen.1034.de.html