Wurzelbehandlung bei Ihrem Zahnarzt in Göttingen

Die Wurzelbehandlung beim Zahnarzt ist aufgrund ihres Namens eine häufig von Patienten gefürchtete Prozedur. Viele Menschen haben nämlich Angst, dass die Behandlung am Wurzelkanal mit erheblichen Schmerzen einhergeht. Mit einer guten Vorsorge lassen sich entstehende Probleme jedoch – im wahrsten Sinne des Wortes – an der Wurzel vermeiden. Das Ziel einer Wurzelbehandlung beim Zahnarzt ist es, den betroffenen Zahn zu erhalten, anstatt ihn zu ziehen.

Wann erfolgt eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt?

Sind Zähne durch Karies oder Parodontitis stark angegriffen, können Krankheitskeime bis in das Innere des Zahnes vordringen. Gelangen die Bakterien in den Zahnnerv, führen sie hier zu einer Entzündung der empfindlichen Nerven und Gefäße, was häufig mit erheblichen Schmerzen einhergeht.

Wird die Entzündung dann nicht behandelt, kann sie sich ausdehnen – über die Wurzelspitze bis in den Kieferknochen und das umliegende Gewebe. Meist entsteht hierbei auch die klassische „dicke Backe“ des Patienten.

Risiken bei Wurzelbehandlung

Bei einer Wurzelbehandlung handelt es sich um den abschließenden Versuch, einen massiv erkrankten Zahn zu erhalten. Eine Erfolgsgarantie für diesen Versuch kann Ihnen jedoch kein seriöser Zahnarzt geben. Auch unter Beachtung aller erforderlichen Sorgfalt können bei der Wurzelbehandlung folgende Komplikationen auftreten:

  • Beschwerden am betroffenen Zahn, während oder nach der Behandlung
  • Auftreten von Schwellungen
  • Bruch der feinen Instrumente im Wurzelkanal
  • Perforation des Wurzelkanals
  • Überfüllung des Wurzelkanals

In einigen Fällen stellt sich erst während der Behandlung heraus, dass der Zahn ggf. nicht erhalten werden kann und entfernt werden muss. Eine ursprünglich nach Kassenrichtlinie begonnene Wurzelbehandlung kann zudem während der Wurzelbehandlung aus den gesetzlichen Richtlinien herausfallen.

Zahlt die Krankenkasse die Wurzelbehandlung?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Wurzelbehandlung nur dann, wenn der Zahn erhaltungswürdig ist und bis nahe der Wurzelspitze behandelt werden kann. Nicht immer können wir dies vor der Behandlung garantieren. Ein Behandlungsversuch darf jedoch nicht zu Lasten der Krankenkassen gehen. Bei einer Wurzelbehandlung an den Backenzähnen müssen zusätzlich folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Zahn muss in einer vollständigen Zahnreihe (ohne Lücke) stehen
  • Die Behandlung verhindert eine kürzere Zahnreihe auf einer Seite
  • Durch die Behandlung wird vorhandener Zahnersatz erhalten

Treffen diese Kriterien auf Ihren Zahn nicht zu, muss er nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen entfernt werden. Sollten Sie ihren Zahn jedoch trotzdem erhalten wollen und bewerten wir die Erfolgsaussichten einer Behandlung als positiv, erstellen wir Ihnen gerne einen privaten Kostenvoranschlag nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Zuzahlung bei Wurzelbehandlungen

In den letzten Jahren sind die Erfolgsaussichten, einen Zahn mittels neuester Techniken und Behandlungsmethoden zeitlebens zu erhalten, enorm gestiegen.

Unser wissenschaftlich basiertes Behandlungskonzept orientiert sich dabei an den neuesten Leitlinien der DGET*. Durch den Einsatz von Lupenbrillen und Mikroskopen, eine ultraschall-unterstützte Spülung der Wurzelkanäle und eine elektrometrische Längenbestimmung der Zahnwurzeln, ist es uns möglich, auch kleinste Strukturen im Zahninneren zu erkennen und von Bakterien und Gewebsresten zu befreien.

 

Die Erfolgsraten von Wurzelbehandlungen lassen sich mit diesen Maßnahmen, je nach Vorschädigung des Zahnes, auf etwa 95% steigern. Der dafür erforderliche Mehraufwand an Zeit, zahnärztlichem Fachwissen und technischer Ausstattung wird allerdings nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen und erfordert eine unterschiedlich hohe Zuzahlung des Patienten.

*DGET = Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und Traumatologie e.V., nähere Informationen unter: www.ErhalteDeinenZahn.de

Weiterführende Informationen: https://www.kzbv.de/patienteninformationen.1034.de.html