Kassenleistung – Zahnarzt für Menschen in Pflege

Mundgesundheit ist auch für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung sehr wichtig. Besonders dann, wenn diese nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind, selbständig und eigenverantwortlich für die Gesundheit ihrer Zähne zu sorgen. Aber welche Behandlungen sind eine Kassenleistung beim Zahnarzt und welche nicht?

Krankenkasse übernimmt viele Zahnarztleistungen

Die sorgfältige Pflege der Zähne, des Zahnfleisches und des Zahnersatzes sowie regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind die wichtigsten Bausteine der Mundgesundheit. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dabei viele der notwendigen Untersuchungen und Behandlungen beim Zahnarzt – allerdings leider nicht alle, obwohl gerade für ältere Patienten bzw. Patienten mit Pflegebedarf einige Behandlungen sehr wichtig sein können. Beispielsweise sollte der herausnehmbare Zahnersatz nicht vernachlässigt werden, auch wenn diese Leistung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.

Gesunde Zähne und ein gesunder Mund bedeuten nicht nur ein wichtiges Stück Lebensqualität beim Essen und Sprechen. Die Mundgesundheit beeinflusst zudem auch den allgemeinen Gesundheitszustand der Patienten. So hat beispielsweise eine Parodontitis („Zahnbetterkrankung“) wissenschaftlichen Studien zufolge Einfluss auf Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Diabetes („Zuckerkrankheit“) oder Lungenerkrankungen.

Kassenleistung Zahnarzt: Was zahlt Krankenkasse für Patienten mit Pflegebedarf?

Beim Zahnarzt können Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung neben den Vorsorgeuntersuchungen zusätzliche zahnärztliche Leistungen beanspruchen, welche von der gesetzlichen Krankenkasse einmal im Kalenderhalbjahr als Kassenleistung übernommen werden. Hierzu zählen:

Erhebung des Mundgesundheitsstatus:

Wir überprüfen umfassend den Zustand der Zähne, des Zahnfleisches, der Mundschleimhäute und gegebenenfalls vorhandener Prothesen. Wichtig für uns ist, dass Sie uns auch über Ihren allgemeinen Gesundheitszustand und die Einnahme von Medikamenten informieren.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse erstellen wir Ihnen einen persönlichen Mundgesundheitsplan.

Regelmäßige Überprüfung des individuellen Mundgesundheitsplans:

Der Mundgesundheitsplan enthält die Befunde des Mundgesundheitsstatus. Zudem umfasst er Empfehlungen für die persönliche Mund-, Zahn- und Prothesenpflege. Auch Empfehlungen zur zahngesunden Ernährung, Hinweise an das Pflegepersonal und/oder pflegende Angehörige sowie Angaben zu einer eventuell erforderlichen Behandlung werden hier erfasst.

Aufklärung zur Mundgesundheit:

Einmal im Kalenderhalbjahr erhalten Sie von uns zudem praktische Anleitungen zur Pflege Ihrer Zähne, Ihres Zahnfleisches, Mundschleimhaut und vorhandener Prothesen sowie Empfehlungen zur Umsetzung der Maßnahmen, die im Mundgesundheitsplan aufgeführt sind.

Entfernung von Zahnstein:

Unser Prophylaxe Team entfernt harte Beläge von der Zahnoberfläche, welche Auslöser von Erkrankungen der Zähne und des Zahnhalteapparates (also der Verankerung der Zähne) sein können. Auf die Entfernung von Zahnstein haben Menschen mit Pflegebedarf oder bestimmten körperlichen Beeinträchtigungen einmal im Kalenderhalbjahr Anspruch, also insgesamt zweimal im Kalenderjahr.

Reinigung von Prothesen ist keine Kassenleistung beim Zahnarzt

Gerade ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Behinderung sind in ihren motorischen Fähigkeiten oftmals eingeschränkt. Sie können ihre „Dritten“ oftmals nur unzureichend sauber halten. Diese bieten jedoch einen Nährboden für Bakterien und lassen Plaque und Zahnstein auch an Prothesen entstehen. Da dies jedoch zu Zahnfleischentzündungen, Geschmacksbeeinträchtigungen und Mundgeruch führen kann, wird dies von den Betroffenen oftmals als Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität empfunden. Wir empfehlen daher auch dringend, eine regelmäßige Reinigung der Prothesen des Pflegebedürftigen beim Zahnarzt durchführen zu lassen.

Leider hat die Reinigung von Prothesen noch keinen Einzug in den Leistungskatalog der Krankenkassen erhalten und muss aus „eigener Tasche“ gezahlt werden. Wir weisen dennoch darauf hin, dass diese Zahnarztleistung einen wichtiger Beitrag zur Zahn- bzw. Mundgesundheit darstellt, auch wenn es nicht als Kassenleistung beim Zahnarzt abgedeckt wird.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.kzbv.de/versorgungsangebote-fuer-menschen-mit.1362.de.html